Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Kündigung wegen Tätlichkeit am Arbeitsplatz
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 529 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 ZPO; § 520 Abs. 3 Nr. 3 ZPO; § 398 ZPO; § 67 ArbGG; § 64 Abs. 6 ArbGG; § 1 Abs. 2 KSchG; § 102 BetrVG; § 626 Abs. 1 BGB
Bindung des Berufungsgerichts im arbeitsgerichtlichen Verfahren an korrekte Tatsachenfeststellungen des Arbeitsgerichts; Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung auf Grund von Tätlichkeiten gegenüber einer Mitarbeiterin; Bewertung eines ... - IWW
ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 KSchG § 1 Abs. 2 BetrVG § 102 ArbGG § 12 Abs. 7 GKG § 19
EZPO, KSchG, BetrVG, ArbGG, GKG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung des Berufungsgerichts im arbeitsgerichtlichen Verfahren an korrekte Tatsachenfeststellungen des Arbeitsgerichts; Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung auf Grund von Tätlichkeiten gegenüber einer Mitarbeiterin; Bewertung eines ...
- Judicialis
ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 102; ; ArbGG § 12 Abs. 7; ; GKG § 19
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordentliche Kündigung bei Tätlichkeiten gegenüber Mitarbeitern - ordentliche Betriebsratsanhörung trotz späterer Feststellung abweichenden Vorfallsdatums - Bewertung uneigentlichen Hilfsantrags auf Weiterbeschäftigung bei Klageabweisung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 02.09.2003 - 7 Ca 179/03
- LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Die Anhörung ist ordnungsgemäß, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Kündigungsgründe mitgeteilt hat (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 493/01, EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1; BAG vom 17.02.2000, 2 AZR 913/98, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 103).Dem Arbeitgeber ist es allerdings verwehrt, im Kündigungsschutzprozess die Kündigung auf den nicht mitgeteilten Sachverhalt zu stützen (BAG vom 17.02.2000, 2 AZR 913/98, a.a.O.).
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Zweifel im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ergeben sich dann, wenn eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei erneuter Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also als unrichtig herausstellen wird (BGH vom 15.07.2003, VI ZR 361/02, NJW 2003, 3480; BGH vom 12.03.2004, V ZR 257/03). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Zweifel im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ergeben sich dann, wenn eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei erneuter Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also als unrichtig herausstellen wird (BGH vom 15.07.2003, VI ZR 361/02, NJW 2003, 3480; BGH vom 12.03.2004, V ZR 257/03).
- BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn Vertragspflichtverletzungen des Arbeitnehmers vorliegen, die bei verständiger Würdigung und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (z.B. BAG vom 21.05.1992, 2 AZR 10/92, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 21.11.1996, 2 AZR 357/95, AP Nr. 130 zu § 626 BGB). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Entbehrlich ist eine Abmahnung, wenn eine besonders schwerwiegende Vertragspflichtverletzung vorliegt, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, oder wenn mit einer Verhaltensänderung nicht zu rechnen ist (BAG vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969; BAG vom 15.11.2001, 2 AZR 605/00, AP Nr. 175 zu § 626 BGB). - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Entbehrlich ist eine Abmahnung, wenn eine besonders schwerwiegende Vertragspflichtverletzung vorliegt, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, oder wenn mit einer Verhaltensänderung nicht zu rechnen ist (BAG vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969; BAG vom 15.11.2001, 2 AZR 605/00, AP Nr. 175 zu § 626 BGB). - BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Fehlen in der Unterrichtung einzelne Angaben wie z.B. Sozialdaten, kann dies unschädlich sein, wenn es für die Bewertung des Kündigungssachverhalts hierauf nicht ankommt (BAG vom 15.11.1995, 2 AZR 974/94, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 89). - BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92
Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn Vertragspflichtverletzungen des Arbeitnehmers vorliegen, die bei verständiger Würdigung und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (z.B. BAG vom 21.05.1992, 2 AZR 10/92, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 21.11.1996, 2 AZR 357/95, AP Nr. 130 zu § 626 BGB). - BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Weil im Anhörungsverfahren nicht vergleichbare Anforderungen wie im Kündigungsschutzprozess zu stellen sind, können im Prozess die dem Betriebsrat mitgeteilten Gründe näher erläutert und konkretisiert werden, soweit dadurch nicht ein neuer Kündigungssachverhalt entsteht (BAG vom 11.04.1985, 2 AZR 239/84, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 62). - BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Entbehrlich ist eine Abmahnung, wenn eine besonders schwerwiegende Vertragspflichtverletzung vorliegt, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, oder wenn mit einer Verhaltensänderung nicht zu rechnen ist (BAG vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969; BAG vom 15.11.2001, 2 AZR 605/00, AP Nr. 175 zu § 626 BGB). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Düsseldorf, 27.07.2000 - 7 Ta 249/00
Weiterbeschäftigungsanspruch - uneigentlicher Hlfsantrag - allgemeiner …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2003 - 2 Ta 224/02
Weiterbeschäftigungsantrag; unechter Hilfsantrag; Wertfestsetzung; …
- LAG Niedersachsen, 17.04.2001 - 3 Ta 118/01
Festsetzung des Streitwertes
- LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97
Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung
- BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54
Befristung von Arbeitsverträgen - Wirksamkeit - Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag …
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Mai 2004 - 13 Sa 1989/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.